Für unsere Gerichts-Show „Im Namen des Publikums“ gilt folgende Prozessordnung.
§1
Gerichtsstand ist Köln-Kalk
§2
Die Verhandlung ist streng öffentlich.
§3
Das Gericht ist auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Sowohl in spontaner Form, als auch nach Aufforderung.
§4
Logik und Plausibilität gelten als erstrebenswert.
Sind jedoch nicht Voraussetzung für ein rechtskräftiges Urteil.
§5
Spontane Beifallsbekundungen sind jederzeit ausdrücklich erwünscht.
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